Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistung:

Teilmassage des Rückens oder der Arme oder der Beine oder des Schulter-Nacken-Bereichs. Sie können bei jedem Termin wählen, welche Art der Teilmassage Sie wünschen.

Sie erhalten garantiert 2 Massagen/Woche mit einer Dauer von jeweils 15-20 Minuten. In Anspruch genommen werden kann jeweils nur 1 Termin pro Tag nach Terminabsprache. Die Teilmassagen aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.

Die Leistung erfolgt an unseren Standorten Obertor oder Charlottenhof. Sie werden vorab informiert, an welchem Standort Sie in den Genuss der Teilmassage kommen.


Kosten, Laufzeiten:

120,00 EUR pro Monat bei einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten.


3 Monate 3 x 120,00 = 360,00 EUR
6 Monate 6 x 120,00 = 720,00 EUR - 60,00 EUR Rabatt = 660,00 EUR
12 Monate 12 x 120,00 = 1.440,00 EUR - 120,00 EUR Rabatt = 1.320,00 EUR


Die Vereinbarung über eine Laufzeit endet automatisch nach Ablauf der Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Die Kosten sind im Voraus und in einer Summe zahlbar. Der Preis für die Laufzeit über 12 Monate kann im Voraus in zwei Raten (zu Beginn des 1. Monats und zu Beginn des 7. Monats) zu jeweils 660,00 EUR bezahlt werden.

Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist dieser durch den Kunden mindestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per E-Mail abzusagen. Wir werden bemüht sein, einen Ersatztermin zu finden.

Bei kurzfristiger Verhinderung oder bei Urlaub kann der Termin– im Rahmen der Kapazitäten der Praxis – nachgeholt werden. Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen. Bei einer ärztlich attestierten Erkrankung werden die ausgefallenen Termine nachgeholt, ggf. durch Verlängerung der Laufzeit.

Flat Rate Massage-Vereinbarungen mit einer Laufzeit von 12 Monaten können aus gesundheitlichen Gründen und unter Vorlage eines ärztlichen Attests mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.


Ihre Daten (Name, Vorname, Anschrift, telefonische Erreichbarkeit, E-Mail-Adresse) werden zu Abrechnungszwecken in unserer EDV gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Abschluss der Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Vereinbarung als lückenhaft erweist.